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Führerscheinregeln APE 50
Führerscheinregeln:
APE 50 ALS KLEINES UND GROSSES MOPED
25 km/h (kleines Moped): Führerschein nicht erforderlich, wenn vor Januar 1995 geboren und Ape 50 muss mit einem gelben Nummernschild zugelassen sein.
45 km/h (großes Moped): Der Fahrer muss einen Auto- oder Motorradführerschein besitzen und die Ape 50 muss mit einem weißen Mopedkennzeichen zugelassen sein.
Beide Versionen sind nur für eine Person zugelassen. Mit anderen Worten: kein Beifahrer.
Die APE 50 25 km/h muss auf dem Radweg gefahren werden, wenn Platz vorhanden ist, ansonsten auf der rechten Seite der Fahrbahn.
Der APE 50 45 km/h darf nicht auf dem Radweg gefahren werden, und beide Modelle sind nicht auf Schnellstraßen oder Autobahnen zugelassen.
Der APE 50 ist mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet und seine Benutzung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherungsschutz
Die APE 50 muss sowohl als kleines als auch als großes Moped haftpflichtversichert sein. Aufgrund des hohen Wertes des Fahrzeugs wird eine Vollkasko-Versicherung empfohlen.